PATIENTENVERFÜGUNG / VORSORGEVOLLMACHT
Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ungewisser als seine Stunde.Anselm von Canterbury
Beratung
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen werden für den Fall erstellt, dass Menschen sich in einer konkreten Situation nicht mehr selbst äußern können. In der Vorsorgevollmacht kann im Voraus bestimmt werden, wer für die Umsetzung des in der Patientenverfügung festgelegten Willens sorgt und in welchem Umfang.
Die Koordinationsfachkräfte des ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes sind als Beratende für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geschult und werden Sie gerne darüber informieren und bei der Erstellung der entsprechenden Verfügung oder Vollmacht unterstützen.
Das Gespräch findet in unseren Büroräumlichkeiten statt - bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause.
Die Beratungen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für die Betroffenen mit keinerlei Kosten verbunden, da dieses Angebot durch Krankenkassenzuschüsse, kommunale Mittel, Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert wird.
Die Beratungen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für die Betroffenen mit keinerlei Kosten verbunden, da dieses Angebot durch Krankenkassenzuschüsse, kommunale Mittel, Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert wird.
Es handelt sich dabei um keine Rechtsberatung.
Sie brauchen unsere Unterstützung?
Wenn Sie sich informieren möchten, für sich, Angehörige oder Freunde Hilfe und Unterstützung brauchen, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
089 678 202 40
kontakt@hospiz-rp.de
Folgend finden Sie Links zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Sie können diese Broschüre auch im Buchhandel erwerben.
Sie können diese Broschüre auch im Buchhandel erwerben.
Hier finden Sie einen kurzen Informationsfilm zu den Themen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: